ZTGDas ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin und seine Gesellschafter übernehmen Verantwortung: Als Organisation, die institutionell vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird, unterstützt das ZTG Ärztinnen und Ärzte, Pflegeheime sowie weitere Versorgungsinstitutionen in Nordrhein-Westfalen bei der Bewältigung der aktuellen Situation rund um Covid-19. Das ZTG sowie die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen als Mitgesellschafter sind sich einig: über eine kostenfreie Beratung zur Nutzung der Videosprechstunde soll diese jetzt schnell nutzbar gemacht werden.

Die Corona-Pandemie stellt uns alle im Privat- und Berufsleben vor große Herausforderungen. Mit noch nie dagewesenen Maßnahmen versuchen Bundes- und Landesregierung die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehört nicht zuletzt die Einschränkung sozialer Kontakte für alle Menschen, um diejenigen vor einer Ansteckung zu schützen, die zu den Risikogruppen gehören - insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Vorerkrankungen. Dies sind aber gerade die Personengruppen, die oftmals regelmäßigen Betreuungsbedarf in der ärztlichen Praxis haben. Es gilt nun, gemeinsam Lösungen zu finden und umzusetzen, mit deren Hilfe die Versorgung dieser Menschen trotz der empfohlenen häuslichen Isolation aufrechterhalten werden kann. Regelmäßig notwendige Therapien dürfen auch in Zeiten von Corona nicht vernachlässigt werden!

Die Videosprechstunde ist ein Instrument, das dabei helfen kann, die Versorgung zu sichern, ohne die Patientinnen und Patienten dem Risiko auszusetzen, sich oder andere im Wartezimmer oder auf dem Weg zur Praxis anzustecken. Auch Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband empfehlen die Konsultation per Video als Alternative zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der aktuellen Pandemie. Sie haben daher die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben: Fallzahl und Leistungsmenge sind nun nicht mehr limitiert. Die Videosprechstunde ist bei allen Indikationen erlaubt - auch dann, wenn der Patient/die Patientin zuvor noch nicht in der Praxis in Behandlung war. Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen ausgewählte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Voraussetzung ist und bleibt in diesem Fall aber der vorausgehende persönliche Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung (Quelle: www.kbv.de/html/1150_44943.php).

Ärztinnen und Ärzte, Pflegeheime sowie sonstige Versorgungsinstitutionen, die die Videosprechstunde nutzen möchten, in der aktuellen Situation aber keine Zeit haben, sich in die Thematik einzuarbeiten, können sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beim ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin melden. Das ZTG informiert über die Videosprechstunde, hilft bei der Suche nach einem passenden, zertifizierten System, steht für technisch-organisatorische Fragestellungen zur Verfügung und vermittelt an die relevanten Stellen, um die Videosprechstunde abrechnen zu können.

Das Angebot ist kostenfrei und gilt vorrangig für Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Der Fokus der Beratung liegt ebenfalls auf Systemen aus Nordrhein-Westfalen.

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