ZTGDie Digitalisierung des Gesundheitswesens steht nun auch auf Bundesebene im Fokus: So hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bundesforschungsministerin Johanna Wanka) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe) im Rahmen einer Kooperation konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bekannt gegeben. Die Ministerien sind sich in ihren Forderungen einig, die Digitalisierung zu stärken und, so das BMWi, „Hemmnisse abzubauen und Innovationen Luft zum Atmen zu geben“. Gerade für den Bereich der Telematik und Telemedizin sind diese Forderungen eine wichtige Unterstützung in der Realisierung eines digitalen, zukunftsfähigen Gesundheitswesens.

Zum Thema Telemedizin umfasst das Eckpunktepapier des BMWi unter anderem folgende Forderungen:

  • Verbesserung des Weges in die Regelversorgung: Start-ups haben es im Gesundheitsmarkt schwer, Fuß zu fassen. Der Zugang in die Regelversorgung (Erstattung der Leistungen durch die Krankenkassen) soll verbessert werden. Langwierige und komplizierte Prozesse bilden eine wesentliche Hürde. Verbindliche Fristen und eindeutige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Zulassungsbehörden können Abhilfe schaffen.

  • Förderung digitaler Investitionen in Krankenhäusern: Um Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern zu verbessern, sollen zusätzliche öffentliche Mittel i. H. v. 500 Millionen Euro für Unikliniken bereitgestellt werden.

  • Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten: Um bestehende Diagnose- und Therapieverfahren zu verbessern, sollen Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten bereitgestellt und verknüpft werden.

  • Umsetzung eines einheitlichen Datenschutzes: Um Klarheit zu schaffen, welche gesetzlichen Anforderungen beim Umgang mit Gesundheitsdaten erfüllt werden müssen, sollen bundeseinheitliche, transparente und verbindliche Datenschutzregelungen unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt werden.

  • Erleichterungen für telemedizinische Anwendungen: Um die Möglichkeiten von telemedizinischen Anwendungen zu fördern, sollen das bestehende Fernbehandlungs- und verschreibungsverbot überprüft werden.

Die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, und vom Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, vorgelegten Maßnahmen umspannen drei Ziele:

  • Gründung einer Dialog-Plattform Digitale Gesundheit, um gemeinsam mit allen Verantwortlichen aus Gesundheitsversorgung, Wissenschaft und Wirtschaft die Nutzung von Technologien zur Bereitstellung und Auswertung großer Datenmengen (Big-Data) für die Patientenversorgung voranzutreiben

  • Vorantreiben der Einführung von elektronischen Patientenakten, die helfen Forschung und Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern

  • Verstärkte Förderung von Projekten, die die Möglichkeiten des digitalen Fortschritts im Gesundheitswesen aufzeigen und helfen, z. B. bei der Behandlung von Krebserkrankungen weitere Durchbrüche zu erzielen.

Günter van Aalst, stellv. Vorsitzender des ZTG-Aufsichtsrates und Vorsitzender des „Forums Telemedizin“ der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, engagiert sich für den Ausbau des digitalen Gesundheitswesens: „Durch die Digitalisierung erfährt unsere Gesundheitsversorgung einen gewaltigen Wandel. Im Sinne der Patientinnen und Patienten ist es wichtig, digitale Innovationen dort hinzubringen, wo sie gebraucht werden, nämlich in die Regelversorgung. Durch hemmende Rahmenbedingungen und oft nicht erforderlicher Bewertungshürden im Zulassungsverfahren wird der Weg telemedizinischer Anwendungen zu den Patientinnen und Patienten oft beträchtlich verzögert. Auch für die Gesundheitswirtschaft ist die Digitalisierung ein wichtiger Faktor. Die Branche bietet viele Möglichkeiten für innovative Ansätze und Lösungen, die zurzeit oftmals noch stark ausbaufähig sind. Umso erfreulicher ist es, dass gerade in Nordrhein-Westfalen die Stimme für telemedizinische Lösungen immer lauter wird und Projekte intersektoral erfolgreich initiiert werden.“

Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen, Sprecher des Telemedizinzentrums Aachen und Mitglied im ZTG-Forum Telemedizin, bekräftigt: „Wir begrüßen, dass die Bedeutung der Digitalisierung für das Gesundheitswesen auf Bundesebene wahrgenommen wird. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, jetzt zu handeln und langfristig telemedizinische Innovationen zu fördern, damit Patientinnen und Patienten in Zukunft noch bessere ärztliche Behandlung bekommen, insbesondere in ländlichen Regionen. Durch die verstärkte Förderung von Kooperationen wichtiger Akteurinnen und Akteure kann eine zukunftssichere Patientenversorgung gelingen.“

Rainer Beckers, ZTG-Geschäftsführer Geschäftsbereich Telemedizin, betont: “Die Patientinnen und Patienten sollen letztlich die eigentlichen Profiteure der Digitalisierung sein. Ganz besonders wichtig ist dabei eine praktikable Nutzenbewertung telemedizinischer Verfahren. Die ZTG GmbH engagiert sich seit Jahren sehr für die Entwicklung und den Einsatz eines effizienten Evaluationssystems, das es ermöglicht, telemedizinische Versorgungsangebote den Patientinnen und Patienten schneller zur Verfügung zu stellen. Mit der Landesinitiative eGesundheit.nrw bündeln wir im Auftrag des NRW-Gesundheitsministeriums innovative Projekte aus Telematik und Telemedizin und fördern sowohl den Wissensdialog als auch den Aufbau von wertschöpfenden Kooperationen. Es ist schön, dass die verstärkte Förderung von Projekten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen Teil der Agenda der Bundespolitik ist.“

Digitalisierung braucht in der Gesundheitsversorgung dringend neue Formen der Zusammenarbeit. Das „Forum Telemedizin“ geht mit gutem Beispiel voran: Es setzt sich nachdrücklich für nachhaltige Lösungen in Nordrhein-Westfalen ein, indem es einen vernetzten Expertenaustausch ermöglicht und die Implementierung nutzerinnen- und nutzerorientierter Telemedizinanwendungen in NRW fördert. Die Entwicklung und Durchführung angemessener, praktikabler und qualitätsgesicherter Evaluationsmethoden für telemedizinische Verfahren spielt dabei eine besonders wichtige Rolle.

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